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Leitbild
Die Arbeit aller Mitarbeitenden orientiert sich am gemeinsam erarbeiteten » Leitbild [8 KB] des HPZ Uri.

Ziele
Die Sonderschule soll Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die auf verstärkte Massnahmen angewiesen sind, sonderpädagogisch fördern. Es sind Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung, die in der Regelschule nicht optimal gefördert werden können oder denen die Regelschule kein genügendes Angebot zur Verfügung stellen kann.

Aufsicht
Die Sonderschule steht unter der Aufsicht der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Uri.

Einzugsgebiet
Das HPZ Uri hat die Absicht, Kinder mit Behinderungen wohnortnah zu schulen. Einzugsgebiet für die Sonderschule ist deshalb in erster Linie der Kanton Uri. Im Einzelfall sind auch ausserkantonale Aufnahmen möglich.

Angebot
Die Sonderschule umfasst vier durchmischte sonderpädagogische Gruppen von 4 bis 10 schulbildungsfähigen und mehrfachbehinderten praktischbildungsfähigen Kindern und Jugendlichen. Die Lehrpersonen werden je nach Gruppenzusammenstellung von Assistentinnen und Praktikantinnen/Praktikanten unterstützt.
Die Sonderschule begleitet die Schulischen Heilpädagoginnen/Heilpädagogen der integrierten Sonderschüler der Regelschulen fachlich und kann die Schulleitungen vor Ort bei der Planung der Integration unterstützen.
Das Therapieangebot umfasst Mal- und Musiktherapie als interne Gefässe. Unsere Schülerinnen und Schüler nutzen die Logopädie, Psychomotorik, Ergo- und Physiotherapie der Therapiestelle des HPZ Uri.
Das Kinderheim Uri liefert das Mittagessen der Tagesschulkinder.

Einweisungen / Abklärungen
Viele Kinder werden bereits durch die Heilpädagogische Früherziehung erfasst und dem Schulpsychologischen Dienst und der Sonderschule gemeldet. Kinder können grundsätzlich durch die Eltern, den Schulpsychologischen Dienst und die Therapiestellen zugewiesen werden. Ein Antrag des Schulpsychologischen Dienstes, der auf verschiedenen Abklärungen oder Fachberichten fusst, muss vom Schulrat verfügt und vom Amt für Volksschulen bewilligt werden.